Auf der vierten Konferenz der Initiative Zivilgesellschaft am 16. Juni 2008 wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Initiative Zivilgesellschaft für eine Entschärfung des Paragraphen 278a StGB einsetzt, da die Versammelten darin übereinstimmten, dass dieses Gesetz missbraucht werden kann um zivilgesellschaftliches Engagement zu verfolgen. Als erste Maßnahme verfasste die Initiative Zivilgesellschaft gemeinsamen einen Appell an die damalige Justitzministerin Berger. Darin wurde unter anderem gefordert die zehn zu der Zeit wegen diesem Paragraphen inhaftierten Aktivist_innen unmittelbar aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Aktivist_innen wurden nach über drei Monaten tatsächlich frei gelassen, aber überbordende Ermittlungen gegen sie und hunderte andere zivilgesellschaftlich aktive, unbescholtende Bürger_innen gingen unbeirrt weiter. Nachdem die Regierung - im Gegensatz zur Forderung der Initiative Zivilgesellschaft - sogar eine verschärfende Ergänzung der Paragraphen 278ff vorgeschlagen hat, gründeten Mitglieder der Initiative Zivilgesellschaft im Jänner 2010 die Projektgruppe "Demokratie retten". Diese hat eine Protest-Webseite erstellt um allen engagierten Bürger_innen Hintergrundinformationen zu dieser Angelegenheit und eine Protestmöglichkeit zu bieten: www.demokratie-retten.at
Ab März 2010 werden in Wiener Neustadt dreizehn zivilgesellschaftlich aktive Personen als "kriminelle Organisation" vor Gericht gebracht. Vorgeworfen werden ihnen Sachbeschädigungen und Nötigung. Nachgewiesen wurden ihnen trotz Jahre langer massiver Überwachungsmaßnahmen bisher allerdings lediglich völlig legale Kampagnentätigkeiten, wie sie in NGOs üblich und nötig sind. Einige davon sind daher nur als Mitglieder einer angenommenen (aber nicht nachgewiesenen) Kriminellen Organisation angeklagt. Damit müssen ihnen keine kriminellen Aktivitäten nachgewiesen werden um als schwer verdächtig zu gelten. Auf Grund dieser Faktenlage wurden von verschiedenen Richtern nicht nur mehrere große Lauschangriffe, über 30 Hausdurchsuchungen und persönliche Beschattungen genehmigt, sondern auch eine über ein viertel Jahr dauernde Untersuchungshaft von zehn Aktivist_innen. Sogar der Oberste Gerichtshof hat diese Auslegung der Gesetze bestätigt. Somit wird eine Verurteilung für völlig legitimes und legales zivilgesellschaftliches Engagement möglich.
Protestieren Sie gegen diese Bedrohung unserer Grundrechte!