Wie ist die Initiative Zivilgesellschaft organisiert?

Die Konstitution hat bei der letzten Mitgliederversammlungen im April 2011 einige Änderungen erfahren, die in den Beschreibungen unten noch nicht berücksichtigt sind. Der an der Idee der "Einheit in der Vielfalt" orientierte Charakter der Initiative Zivilgesellschaft hat sich dabei nicht geändert.

Statuten 2011 (PDF)

Die wichtigsten Elemente ihrer Konstitution

Konferenz Zivilgesellschaft Die Mitgliedschaft Die Arbeitsgruppen Der (erweiterte) Vorstand Die Generalversammlung Das Permanente Forum Das Permanente Forum

In der Initiative Zivilgesellschaft schließen sich österreichweit Organisationen, Projekte und Akteure der Zivilgesellschaft zusammen, die einen gesamtgesellschaftlichen Wandel für notwendig halten. Sie tun dies in der Absicht, gemeinsam eine wirksame gesellschaftliche Kraft zu bilden, um aktiv den notwendigen Wandel vorzubereiten und mitzugestalten.

Die spezielle Struktur und Arbeitsmethode der Initiative Zivilgesellschaft soll immer mehr gemeinsames Handeln ermöglichen und koordinieren. Dabei aber die Autonomie der einzelnen Mitgliedsorganisationen und ihrer Aktivitäten bewahren. Aus dem zivilgesellschaftlichen Pluralismus heraus soll - nach dem Prinzip "Einheit in der Vielfalt" - nach und nach eine neue Form der Gemeinsamkeit erwachsen.

Bei der Initiative Zivilgesellschaft handelt es sich um ein offenes, auf freien Beitritten basierendes und von den Mitgliedern selbstorganisiertes Bündnis von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen, das sich seit Herbst 2005 im Aufbau befindet und seit Frühjahr 2007 als ein nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein konstituiert ist. Die zentralen Arbeitsorgane der Organisation sind die Konferenz Zivilgesellschaft und das permanente Forum.

 

Die Konferenz Zivilgesellschaft

Die Konferenz Zivilgesellschaft ist eine spezielle Mitgliederversammlung im Hinblick auf die inhaltliche Ausrichtung der Initiative Zivilgesellschaft, die zweimal jährlich stattfindet. Sie soll einerseits der interessierten Öffentlichkeit einen Ort zur Wahrnehmung zivilgesellschaftlichen Engagements bieten; andererseits dienen die Konferenzen der gegenseitigen Wahrnehmung und Verständigung über inhaltliche Positionen und Projekte der einzelnen Mitgliedsorganisationen, dem Bilden von Kooperationen, sowie dem Beraten und Beschließen von gemeinsamen Positionen und Aktivitäten der Initiative Zivilgesellschaft. Die Konferenzen sind öffentliche Veranstaltungen, eine allgemeine Teilnahme ohne Initiativ- und Stimmrecht ist für alle möglich.

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Die Mitgliedschaft

In der Initiative Zivilgesellschaft gibt es zwei Arten der Mitgliedschaft: Die ordentliche Mitgliedschaft und die außerordentliche Förder-Mitgliedschaft.

Ordentliches Mitglied in der Initiative Zivilgesellschaft, als einem Zusammenschluss von selbständig arbeitenden zivilgesellschaftlichen Gruppen, können zivilgesellschaftliche Organisationen werden, sowie Personen, die eine zivilgesellschaftliche Aktivität vertreten.

Die zivilgesellschaftliche Aktivität oder Organisation soll mit ihren Zielen und Handlungen nicht im Widerspruch mit der Präambel und den Statuten der Initiative Zivilgesellschaft stehen, sollte also am Gemeinwohl orientiert und soziale und ökologische Gerechtigkeit, basierend auf Menschenrechten, globaler Solidarität und Zukunftsfähigkeit sollte ein Anliegen sein.

Ordentliche Mitglieder haben bei der Konferenz Zivilgesellschaft und bei der Generalversammlung das Antrags- und Stimmrecht. Des weiteren haben ordentliche Mitglieder das Recht, sich mit ihren Inhalten und Projekten an der Konferenz Zivilgesellschaft zu beteiligen, um diese der Öffentlichkeit vorzustellen, sich mit den Konferenzteilnehmern zu beraten oder gemeinsames Handeln zu vereinbaren, sowie einen Konferenzbeschluss z.B. über eine ideelle und/oder finanzielle Unterstützung ihrer Anliegen durch die Initiative Zivilgesellschaft herbeizuführen. Dabei bleiben die ordentlichen Mitglieder selbstverantwortlich für die von ihnen eingebrachten Inhalte und Aktivitäten.

Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann jederzeit an den Vorstand gerichtet werden.

Fördermitglied kann jede Person werden, die die Initiative Zivilgesellschaft finanziell und auch ideell unterstützen möchte.

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Das permanente Forum

Das permanente Forum ist ein der Konferenz Zivilgesellschaft dienendes Organ: es ist der operative Veranstalter der Konferenzen (s.o.) und führt die Aufgaben, die sich aus dem bei den Konferenzen Vereinbarten ergeben, aus. Dazu sind einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet. Das permanente Forum tagt mindestens einmal zwischen den Konferenzen und dient vor allem denjenigen Personen, die sich in den AG`s engagieren und den AG-LeiterInnen zur koordinierenden Beratung über die Tätigkeiten in den jeweiligen Arbeitsgruppen.

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Die Arbeitsgruppen (AG's)

Die Arbeitsgruppen sind Teil des permanenten Forum und widmen sich jeweils einem bestimmten Aufgabenbereich; sie stehen grundsätzlich allen in der Initiative Zivilgesellschaft und in ihrem Umkreis tätigen Menschen zu einer verbindlichen und aktiven Mitarbeit offen. Die AG's werden jeweils von einem/r durch die Konferenz legitimierten Leiter/in geführt, der/die AG-Sitzungen einberuft, die Tätigkeiten koordiniert und als Ansprechpartner/in für den jeweiligen Arbeitsbereich dient. Folgende AG's sind fix eingerichtet:

Die AG Finanz. Ihre Aufgabe ist das Aquirieren von Geldern für die Initiative Zivilgesellschaft und ihre Aktivitäten, in erster Linie für das Ausrichten der Konferenzen und den Aufbau der Infrastruktur der Initiative, aber auch um gegebenfallst Mitgliederaktivitäten zu unterstützen, wenn bei der Konferenz ein entsprechender Beschluss gefasst wurde.

Die AG Inhalt mit der Aufgabe, Texte in inhaltlicher Hinsicht zu erstellen für Grundsatzpapiere der Initiative Zivilgesellschaft, Ankündigungen und Abschlusserklärungen der Konferenzen, für Folder, Einladungen, Presseaussendungen usw.; alles immer nach Maßgabe des bei den Konferenzen Beschlossenen.

Die AG Kommunikation hat die Aufgabe, die entsprechende Infrastruktur zur internen und externen Kommunikation der Initiative Zivilgesellschaft zur Verfügung zu stellen, so z.B. die Einrichtung von Homepage, Newsletter und Adress-Datenbank, sowie das Durchführen von Aussendungen der Initiative Zivilgesellschaft.

Und die AG Organisation ist für die organisatorische Vorbereitung der Konferenzen zuständig, insbesondere was Termin, Ort sowie Ablauf und Durchführung betrifft, jeweils in Abstimmung mit den für die Konferenz eingebrachten Initiativen.

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Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung des Vereins Initiative Zivilgesellschaft im formal-rechtlichen Sinne. Ordentliche Generalversammlungen finden alle vier Jahre statt; teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder, stimmberechtigt nur die ordentlichen Mitglieder des Vereins. Aufgaben der Generalversammlung sind u.a. die Wahl, Entlastung und Enthebung von Vorstand und Rechnungsprüfern, die Festsetzung der Höhe von Mitgliedsbeiträgen und die Beschlussfassung über Statutenänderungen. Außerordentliche Generalversammlungen können von mind. einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder einberufen werden.

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Der (erweiterte) Vorstand

Der Vorstand des Vereins Initiative Zivilgesellschaft wird von der Generalversammlung für v ier Jahre gewählt und besteht aus sechs Mitgliedern, dem/r Obmann/Obfrau, dem/r Schriftführer/in, dem/r Kassier/in und ihren jeweiligen Stellvertreter/innen. Der Vorstand ist das Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes; ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

Der erweiterte Vorstandskreis setzt sich zusammen aus dem Vorstand und den Leiter/innen der Arbeitsgruppen und bildet so eine Brücke zwischen den formal-rechtlichen Verantwortungsträger/innen und den inhaltlich operativ tätigen Personen in der Initiative Zivilgesellschaft. Seine Aufgaben sind u.a. Aufnahme und ggf. Ausschluss von ordentlichen Vereinsmitgliedern und die ideelle Vertretung des Vereins in der Öffentlichkeit; wobei er hier vor allem als Vermittler zwischen den verschiedenen Inhalten und Projekten der Mitgliedsorganisationen und der interessierten Öffentlichkeit fungiert.

Der erweiterte Vorstand achtet darauf, dass sich die Aktivitäten in der Initiative Zivilgesellschaft innerhalb der vereinbarten Statuten und den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten abspielen.

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